Ich entwerfe und baue abstrakte Skulpturen aus Metall:
Individuelle Unikate für private Wohnräume, für Firmen- und Büroeinrichtungen oder auch für offizielle Eingangssituationen.
Von einer Idee aus meinem Repertoire ausgehend, fertige ich eine Skulptur in der Größe passend zum Raum und zur Einrichtung.
Frei im Raum stehend, an der Wand befestigt oder unter der Decke hängend.
Sie suchen sich ein Modell aus meinem Skulpturenrepertoire aus und wir bestimmen gemeinsam die Größe der Skulptur.
Anschließend fertige ich die gewünschte Skulptur in lackiertem Eisen an und sende sie Ihnen zu.
Oder ich fertige einen komplett neuen Entwurf, speziell für Ihre Raumsituation mit einer passenden Farbgebung an.
Anhand von Fotomontagen visualisiere ich den Entwurf und schicke diesen Ihnen zu. Nach Absprache und eventueller Überarbeitung des Entwurfs fertige ich die Skulptur an und lasse sie Ihnen
zukommen.
So kann ich etwas haptisches Reales, Sinnliches und Handgearbeitetes anbieten, qualitativ Hochwertiges aus lackiertem Eisen oder Edelstahl, eventuell auch mit farbig transparenten
Acrylglas.
Meine Skulpturen
Meine bildhauerische Tätigkeit kann man als "Zeichnen im Raum" bezeichnen. Geometrische Formen, aus der Statik in die Bewegung versetzt, erinnern einerseits an Tanz und Figur, andererseits an architektonische Elemente wie Fenster oder Tür. Alles Elemente, die die Passage von einem Raum zum nächsten markieren oder Innen- und Außenform trennen.
Für den Bau meiner Plastiken füge ich Eisenstangen aneinander und umschreibe damit Räume der "Leere", welche als Volumen in die Plastik integriert werden. Die leichten Konstruktionen heben sich durch eine starke leuchtende Farbigkeit vom Umraum ab, Innen- und Außenkanten der Vierkantstäbe werden farblich unterschiedlich betont.
Das Element der Linie verwende ich außer als Begrenzung oder Kontur von "leeren"Räumen auch als Rahmen oder Gerüst für Kompositionen aus farbig transparenten Flächen aus Acrylglas. Sie sollen wie ein großes räumliches Aquarell mit interessantem Schattenwurf wirken.
Meine Arbeit ist eine Balance zwischen Streben nach Offenheit und Transparenz einerseits und expressionistischem Formwillen andererseits.
Wie im Tanz versuche ich in meinen Plastiken durch Leichtigkeit und Poesie die Schwerkraft zu überwinden und dem Betrachter ein lebendiges, ästhetischen Moment zu bieten.
Fragen, die bei der Entscheidung für eine Skulptur helfen können:
Ist Ihr Raum großflächig oder eher kleiner? Wo ist Platz für eine Skulptur?
Stehend, auf dem Boden, auf einem Regal, einemTisch oder einem Sockel, hängend im oberen Luftraum, oder an der Wand befestigt?
Für welches Zimmer soll die Skulptur sein, Wohnzimmer oder Schlafzimmer?
Lieben Sie es minimalistisch oder eher barock, üppig?
Hängt Bei Ihnen schon Kunst?
Wie ist der Raum beleuchtet? Kommt Sonne direkt herein?
Wäre an der Stelle, wo die Sonne hereinscheint, Platz für z.B. eine Acrylglasskulptur?
Sollten Sie in oder nicht weit von Berlin leben, schaue ich mir Ihre Räumlichkeiten gerne persönlich an, ansonsten reicht es auch aus, wenn Sie mir gute Fotos von Ihren Räumen von verschiedenen Standpunkten aus zusenden.
Ich sende Ihnen dann eine Fotomontage der ausgewählten Skulpur in Ihrem Raum in der gewünschten Größe zu.
Kleine Skulpturen 500-1.200€, große Skulpturen:1.200- 6.300€
1.Allgemeines
A) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Bildhauerin Elgin Willigerodt und Ihnen, dem Auftraggeber einer individuellen Plastik. Vertragsgegenstand ist die Beauftragung , Herstellung und Versand einer nach Absprache individuell angefertigten Eisenplastik durch die Bildhauerin Elgin Willigerodt.
Etwaigen von diesen AGB abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
B) Vertragsschluss
Nach erstem Kontakt per Mail schickt Elgin Willigerodt dem Auftraggeber zwei Vertragsexemplare zu. Dieser unterschreibt beide und sendet sie an die Bildhauerin Elgin Willigerodt zurück. Elgin Willigerodt schickt wiederum ein von ihr unterschriebenes Exemplar an den Auftraggeber zurück. Der Vertrag ist ohne jegliche Veränderung auszudrucken und zu verwenden. Die Formulierungen des Vertrags unterliegen dem Urheberrecht von Elgin Willigerodt.
Durch die Unterschrift beider Parteien unter den Vertrag wird der Vertrag zur Herstellung, Lieferung und Bezahlung einer individuell angefertigten Plastik geschlossen.
2. Pflichten der Bildhauerin Elgin Willigerodt
A) Elgin Willigerodt verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und nach Eingang der Vorkasse auf ihr Konto, eine der Auswahl entsprechende individuelle Plastik im Zeitraum zwischen sechs und neun Wochen oder in einem Zeitraum nach Absprache herzustellen. Elgin Willigerodt verpflichtet sich, nach Abschluß der Entwurfs- und Schweißarbeiten, der Rückmeldung des Auftraggebers und nach Eingang der zweiten, bzw. dritten Teilüberweisung die Plastik fertigzustellen und zu übergeben, bzw. zu versenden.
Für den Fall einer von Elgin Willigerodt nicht verschuldeten Verzögerung über den in Satz eins genannten Zeitraum hinaus (Krankheit, etc.) hat die Bildhauerin Elgin Willigerodt Recht auf eine angemessene Verlängerung. Sollte die Verlängerung für den Auftraggeber unzumutbar sein, besteht für ihn das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Alle bis dahin erbrachten Leistungen sind angemessen zu vergüten.
B) Elgin Willigerodt verpflichtet sich, die ihr durch den Auftraggeber zugekommen Fotos der Räume des Auftraggebers ausschließlich zur Gestaltung einer individuellen Plastik, bzw. der Größe der Skulptur zu verwenden und nach Abschluss des Auftrags zu vernichten, bzw. zu löschen.
C) Elgin Willigerodt verpflichtet sich bei komplett neuen Entwürfen bis zu zwei Farbentwürfe der Plastik anzufertigen, sollte der erste Farbentwurf nicht gefallen. Ab dem dritten Farbentwurf entstehen bei jedem gewünschten weiteren Farbentwurf Kosten von je 250€.
D) Elgin Willigerodt verpflichtet sich, die fertiggestellte Plastik ordnungsgemäß zu verpacken und mit einer Transportversicherung der DHL im Wert von bis zu 2.500€ an den Auftraggeber zu versenden.
Die Transportgebühren kommen zum Preis der Skulptur hinzu. Bei einem höheren Wert der Skulptur als 2500€ ist gegebenenfalls ein Kunsttransport zu beauftragen. Über die Bedingungen ist dann eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
3. Pflichten des Auftraggebers
A) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kontaktinformationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
B) Mit der Übersendung der Fotos der Räume, in denen die Skulptur stehen soll, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, daß seine Fotos zur Herstellung einer individuell angefertigten Plastik genutzt werden.
C) Elgin Willigerodt fertigt bei Nichtgefallen des ersten Farbgestaltung der Skulptur einen weiteren Farbentwurf an, darüberhinaus ist der Auftraggeberverpflichtet, sich für eine der beiden Farbvarianten zu entscheiden oder einen weiteren Entwurf mit 250€ pro Entwurf zu entgelten. Bei Nichtgefallen aller Farbentwürfe kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, für die bisherigen Leistungen von Frau Elgin Willigerodt 250€ je Farbentwurf zu bezahlen.
D) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei allen Veröffentlichungen und Präsentationen der individuellen Plastik den Namen der Künstlerin zu nennen.
E) Sollte die Skulptur nach deren Fertigstellung dem Auftraggeber nicht gefallen, so ist er dennoch verpflichtet, diese zu bezahlen, da der Stil und Entwurf der Skulptur bei Auftragvergabe bekannt war und alle Änderungen bei der Neuanfertigung einer individuellen Plastik in persönlicher Absprache mit der Künstlerin Elgin Willigerodt vorgenommen wurden.
F) Für den Fall einer vorzeitigen und von Elgin Willigerodt nicht zu vertretenden Kündigung durch den Auftraggeber, sind von diesem alle bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.
G) Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z.B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
4. Rechte
A) Elgin Willigerodt ist berechtigt, Abbildungen des verkauften Werkes auf ihrer Webseite und gegebenenfalls auch in Katalogen zu zeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, für den Fall eines beabsichtigten Weiterverkaufs der Skulptur Elgin Willigerodt hierüber vorab zu informieren.
5. Schlussbestimmungen
A) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von beiden Vertragspartnern zur Kenntnis genommen und sind Bestandteil des Vertrages.
B) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
C) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die in ihrem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
D) Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
E) Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, der Wohnsitz der Bildhauerin bzw. ihrer vertretungsberechtigten Person.